Mythos Schwäbische Alb
22.11.2018

Markteinführung von ALBGEMACHT

Regionalmarke geht mit den ersten Produkten an den Start

Ab sofort können Verbraucherinnen und Verbraucher regionale Lebensmittel erwerben, die nicht nur schmecken, sondern auch einen aktiven Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt auf Wiesen und Äckern im Biosphärengebiet Schwäbische Alb leisten.

Im Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist ab sofort mit ALBGEMACHT eine Regionalmarke erhältlich, die im Kern die biologische Vielfalt in der Region erhält und fördert. Unter dieser neuen Marke werden Lebensmittel für den täglichen Bedarf in einem modernen und aussagekräftigen Markenauftritt vereint und für die Kunden gut sichtbar gemacht. Gleichzeitig wird auf den landwirtschaftlichen Flächen ein verbindlicher Beitrag zur biologischen Vielfalt durch die Landwirtinnen und Landwirte umgesetzt.

Landwirtschaftliche Einrichtungen, verarbeitende Betriebe und Vermarkter aus dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb haben sich dazu entschlossen, gemeinsam Lebensmittel auf den Markt zu bringen, die mehr als „regional“ sind. Anhand kontrollierter Kriterien schützen die Produkte unmittelbar die Streuobstwiesen und Wacholderheiden und sorgen für mehr blühende Wiesen und artenreiche Äcker.

Ab sofort sind die ALBGEMACHT-Produkte Milch, Dinkelmehle, Maultaschen, Lammsalami und -schinken, Apfelsaft sowie Weine von zwei Weingärtnergenossenschaften in zunächst acht Lebensmittelmärkten in Dettingen unter Teck, Reutlingen, Lichtenstein, Münsingen, Metzingen, Mössingen und Ehingen erhältlich.

Regierungspräsident Klaus Tappeser betonte beim offiziellen Startschuss die Bedeutung der neuen Regionalmarke: „Die Verknüpfung von Produkten mit Leistungen zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt ist in Zeiten der öffentlichen Wahrnehmung zum Insekten- und Artensterben ein innovativer und anpackender Schritt. Ich danke allen Akteuren, die sich hier auf den Weg gemacht haben und nun mit den ersten Produkten am Start sind.“

Sukzessiv sollen weitere Verkaufsmärkte innerhalb des Biosphärengebiets und in den angrenzenden Ballungsräumen Tübingen, Stuttgart und Ulm hinzukommen

Datum

22.11.2018